Methodik unserer Recherche
Geoportal des Landkreises Göttingen und Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz
Unser Ziel ist es, einen Wissensstand zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Landkreis Göttingen herzustellen. Hierbei geht es uns v.a. um die Maßnahmen, die außerhalb der Eingriffsgrundstücke (Flurstück, aus dem gebaut wird) durchgeführt werden sollen. Für diese Maßnahmen sind nach § 135a (2) und § 4c BauGB die Kommunen zuständig.
Grundlage für unsere Recherche war das Geoportal des Landkreises Göttingen, in dem die Bebauungspläne der Kommunen hinterlegt sind. Die Planung der Ausgleichsmaßnahmen ist in den sogenannten Planzeichnungen und in den Begründungen zum Bebauungsplan festgehalten. Beide sind in der Regel im Geoportal hinterlegt.
Wir haben diese Maßnahmenplanung abgeglichen mit aktuellen Luftbildern. Diese sind ebenfalls im Geoportal zu finden.
Zusätzlich haben wir bei allen Kommunen im Landkreis um Akteneinsicht gemäß NUIG zum Umsetzungsstand gebeten. In der Regel haben diese Termine dann tatsächlich in den Rathäusern stattgefunden – nur in Ausnahmefällen haben wir schriftliche Auskünfte erhalten.
Diese Informationen sind zusammen mit den Ergebnissen unseres Abgleichs von textlichen Festsetzungen aus den Planzeichnungen der Bebauungspläne mit den Luftbildern aus dem Geoportal in unsere Auswertung eingeflossen.
Beurteilung des Umsetzungsstandes
Die Beurteilung des Umsetzungsstandes erfolgt in den Kategorien „nein“, „teilweise“ und „fragmentarisch“. Bei Maßnahmenpaketen, die eine aktiv durchzuführende Maßnahme wie z.B. Entfernung von Halbschalen in einer Grabensohle sowie eine passive Maßnahme wie Zulassen natürlicher Sukzession beinhalten, haben wir uns entschieden, bei alleinigem Zulassen der natürlichen Sukzession die Maßnahme als noch nicht durchgeführt zu beurteilen.
Sollte eine Kommune andere als die textlich festgesetzten Maßnahmen auf einer beplanten Fläche durchgeführt haben, haben wir uns für folgende Bewertungskriterien für die Einordnung des Umsetzungsstands entschieden: Ist durch die alternative Maßnahme der in der textlichen Festsetzung intendierte Biotoptyp entstanden? Ist durch die alternative Maßnahme die intendierte Aufwertung/der intendierte Schutz des Biotops, wie ihn die textliche Festsetzung vorsah, erreicht worden?
Hierdurch möchten wir eine Vergleichbarkeit in der Beurteilung erzielen.
Teilweise wird in den Planzeichnungen der Zeitpunkt für die Durchführung der Maßnahmen textlich festgesetzt. Fehlt diese Festlegung haben die Kommunen einen gewissen Spielraum für individuelle Zeitpläne. Diese individuellen Fahrpläne können wir bei unserer Auswertung nicht antizipieren. Daher setzen wir eine zu 2/3 erfolgte Bebauung der Grundstücke als ungefähre Leitlinie für den Beginn der Durchführung der kommunalen Kompensationsmaßnahmen an.
Unsere Auswertung in Form von Karte und Tabellen zum aktuellen Umsetzungsstand der kommunalen Kompensationsmßanhamen ist mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden matierller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung der dargebotenen Informationen versucht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seites des Verfassers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Verfasser behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebote ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung teilweise oder endgültig einzustellen.