Mit diesem neuen Projekt wollen wir die Aufmerksamkeit der Bevölkerung des Landkreises Göttingen darauf lenken, dass seit Jahrzehnten Instrumente zum Natur- und Umweltschutz nicht oder nur halbherzig genutzt werden.

Quelle: canva.com
Diese Verpflichtung ist in Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch klar geregelt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, § 135a BauGB). Die Maßnahmen für die Ausweisung von kommunalen Baugebieten müssen dabei in sog. Grünordnungsplänen festgehalten werden.
Werden tatsächlich naturnahe Lebensräume geschaffen, dient dies dem Naturschutz, dem Artenschutz und nicht zuletzt dem Klimaschutz. Doch wer kontrolliert, ob die Maßnahmen umgesetzt werden? Bis 2017 waren jeweils die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise zuständig. Was kommunale Bau-gebiete angeht, ist die Zuständigkeit seit 2017 aufgeteilt: Die Untere Naturschutzbehörde soll die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf privaten Grundstücken kontrollieren, die Gemeinden die Umsetzung von Maßnahmen außerhalb der privaten Baugrundstücke. Die Unteren Naturschutzbehörden sind seit 2013 per Verordnung verpflichtet, ein Kompensationsflächenkataster zu führen (NkompVzVO). Grünordnungspläne müssen als Teil von Bebauungsplänen seit 2017 ins Internet gestellt werden. Seit 2022 sollen gemäß dem Niedersächsischen Weg sowohl Kompensationsmaßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Straßenbau) als auch Kompensationsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (z.B. kommunale Baugebiete) in einem zentralen Online-Verzeichnis für Niedersachsen einsehbar sein. Dieses befindet sich zurzeit noch im Aufbau.
Außerdem regeln die Umweltinformationsgesetze (UIG) auf Bundes- und Landesebene, dass diese Behör-den einen freien Zugang zu Umweltinformationen schaffen und Umweltinformationen verbreiten sollen. Nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG) sind z.B. alle Kommunen auskunftspflichtig.
Welche konkreten Möglichkeiten gibt es also, an Informationen zu kommen?
- Anfragen bei den zuständigen Behörden
- Einsicht ins Kompensationsflächenkataster
- Nutzung weiterer mehr oder weniger freiwilliger Angebote und
- ergänzende Vor-Ort-Abgleiche
Die Ergebnisse unserer Recherchen sind ernüchternd: Unsere Anfrage beim Landkreis Göttingen blieb ergebnislos und das Kataster enthält für große Flächen praktisch keine Informationen zum Umsetzungs-stand der geplanten Maßnahmen. Im Geoportal des Landkreises Göttingen findet man „zahlreiche (Hintergrund-)Karten und Luftbilder sowie allgemeine raumbezogene Daten. Suchfunktionen ermöglichen den schnellen Zugriff auf Orte, Adressen, themenbezogene Informationen, wie beispielsweise verfügbare Bebauungspläne und weitere Geodaten“. (Quelle: https://www.landkreisgoettingen.de/landkreis/karten-geoportal)
Für unsere Fragen nach umgesetzten Kompensationsmaßnahmen sind die beiden Sachgebiete Umwelt und Naturschutz/Abfallwirtschaft sowie Bauen und Planen hilfreich. Letztlich sind wir aber auch hier auf große Informations- und auch Umsetzungslücken gestoßen. Unsere Abgleiche von Plänen, Karten und Luftbildern und eigene Vor-Ort-Abgleiche kamen zu dem Ergebnis, dass im Landkreis Göttingen etliche bereits in den 1990er Jahren abgeschlossene Planungen bis heute nicht umgesetzt sind.is Göttingen etliche bereits in den 1990er Jahren abgeschlossene Planungen bis heute nicht umgesetzt sind.