Ergebnisse im Landkreis Göttingen

Unser Anliegen ist es, einen Wissensstand herzustellen. Wir maßen es uns nicht an, etwaige Umsetzungsdefizite zu bewerten. Insofern kommen im Folgenden tatsächlich einfach nur Eindrücke, warum sich diese im Landkreis Göttingen derartig anhäufen konnten.

Wichtiger ist tatsächlich der Blick in die Zukunft. Wie lässt sich die Pflicht zum Ausgleich negativer Eingriffe produktiv umsetzen?

Die gute Nachricht vorweg: die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen scheitert nicht am Geld. Die Beträge stellen einen fast vernachlässigbaren Anteil an den Erschließungskosten für ein Baugebiet dar. Gemäß § 135a(3) kann sich die Kommune außerdem die Kosten für die Kompensationsmaßnahmen von den Vorhabenträgern oder Grundstückseigentümern erstatten lassen.

Dokumentation und Wissensstand

Aktenvorgänge: In den meisten Kommunen werden keine Aktenvorgänge zur Umsetzung der textlichen Festsetzungen von Bebauungsplänen angelegt. Gleichzeitig kann sich die Realisierung der Bebauung über Jahre ziehen. So geht Wissen verloren, spätestens bei einem Personalwechsel im Bauamt. Dieses fehlende Wissen führt z.B. auch dazu, dass Flächen, auf denen Kompensationsmaßnahmen bislang nicht durchgeführt wurden, durch Änderungen und Erweiterungen von Bebauungsplänen mit Bebauung überplant werden. So kommt es dann zu einem verdoppelten Umsetzungsdefizit.

Wissensstand in den politischen Gremien: die Entscheider in den politischen Gemeinderatsgremien haben nicht immer ein ausreichendes Wissen zu der rechtlichen Verbindlichkeit der Durchführung der Maßnahmen und der Pflicht zur Erhaltung der Bepflanzungen.

Planung

Austausch mit den Planungsbüros: der Austausch mit den Büros, die die Ausgleichsmaßnahmen planen, und der Verwaltung kann enger und gewinnbringender gestaltet werden. Ein Wissensaustausch, welche Flächen der Gemeinde tatsächlich zur Verfügung stehen, ist genauso essentiell wie die Frage, ob es mittelfristig zu einer Erweiterung des Baugebietes kommen soll. Das Potential, das eine individuelle Ausarbeitung von Plänen ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Kommune hätte, wird durch Pläne „vom Reißbrett“ verschenkt. So kommt es zu textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen, die sich durch fehlende Pflanzräume in den konkreten Verkehrsflächen, konträren Hochwasserschutzvorgaben oder konkurrierender Nutzung von Flächen durch die Dorfgemeinschaft etc. nicht realisieren lassen.

Der Anspruch an eine individuelle Planung beinhaltet u.a. die Berücksichtigung des Pflegeaufwands der vorgesehenen Biotope. Ein Feldgehölz benötigt ungleich viel weniger Pflegeaufwand als eine Streuobstwiese. Für Grünlandplanung ist eine Sicherung der Nutzung des Mahdguts ein Faktor, der mit den Kommunen abgestimmt werden muss. Bei der Wahl von Baumarten im öffentlichen Verkehrsraum sind die individuellen Erfahrungen der Kommune mit der Herstellung von Lichtraumprofilen, die Ressourcen der Kommune, die Bäume zu bewässern, und eine grobe Einordnung der Bodenverhältnisse relevant.

Ökopoolflächen und Flurbereinigungsverfahren bieten ungenutzte Möglichkeiten.

Maßnahmen an Fließgewässern

Maßnahmen an Fließgewässern verlangen Kommunikation mit vielen Akteuren: Gewässerzweckverbände, Anlieger, Landwirtschaft, Untere Wasserbehörde. Hochwasserschutz in seiner klassischen Form, Hochwasserschutz durch Laufaufweitung, Wasserrahmenrichtlinie.

Hier fehlt die Feldhecke…Bebauungsplan 36, Gemeinde Billingshausen