Was sind Kompensationsmaßnahmen?

Wer die Natur beeinträchtigt, z.B. durch Baugebiete oder Straßenbau, muss diesen Eingriff kompensieren.

Maßnahmen zur Kompensation bestehen im Anlegen von Biotopen, d.h. z.B. dem Pflanzen von Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Baumreihen an Wegen oder aber dem Verbessern des Erhaltungszustands von Biotopen, z.B. durch Renaturieren von Gräben oder einer angepassten Pflege von Wiesen. Diese Verpflichtung ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Baugesetzbuch klar geregelt.

Was sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?

Kompensationsmaßnahmen werden als Ausgleichsmaßnahmen bezeichnet, wenn sie in räumlicher Nähe zum Eingriff stattfinden, also z.B. bei Überbauung einer Streuobstwiese durch die Neuanlage einer Streuobstwiese ganz in der Nähe.

Wenn die Überbauung der Streuobstwiese in größerer Entfernung oder auch durch eine Maßnahme an einem anderen Biotoptyp wie z.B. einem Bach kompensiert wird, spricht man von Ersatzmaßnahmen. Diese überwiegen in der Praxis.

Wer muss die Maßnahmen durchführen?

Die Kompensationspflicht gilt für alle Bauvorhaben, egal ob dahinter eine Firma, eine Straßenbaubehörde oder eine Kommune steht. Für Kommunen ist v.a. die Ausweisung von Baugebieten Grundlage dafür, dass Kompensationsmaßnahmen nötig werden.

Wo sind Maßnahmen für Baugebiete festgehalten?

Zur rechtskräftigen Ausweisung von Baugebieten werden Bebauungspläne von den Kommunen aufgestellt.

Grünordnungspläne sind Teil dieser Bebauungspläne. In den Grünordnungsplänen wird die Umweltprüfung für die Baumaßnahme durchgeführt. Sie stellen dar, wo und wie die geplanten Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsgebietes durchgeführt werden sollen – diese Maßnahmen sind verbindlich festgesetzt.

Auch in den textlichen Festsetzungen selber stecken zumeist Angaben, die einen dauerhaften Erhalt der Maßnahmen festlegen und einen Ersatz von abgängigen Pflanzungen bestimmen.

Entsprechend dem Ausmaß negativer Auswirkungen ergibt sich die Größe der Kompensationsflächen und die Art der Maßnahmen zu ihrer ökologischen Aufwertung. Dabei gilt: je wertvoller die überbaute Fläche, desto umfangreichere Kompensationsmaßnahmen stehen an.

Die Berechnung der erforderlichen Kompensationsmaßnahme erfolgt einerseits über eine Verrechnung der Grundfläche, auf der die Maßnahme umgesetzt wird, und der Maßnahmenart andererseits. Eine Aufwertung kann durch Umwandlung von Ackerland in Grünland umgesetzt werden. Eine Pflanzung eines Feldgehölzes oder einer Streuobstwiese dagegen bewertet sich besonders hoch.

Übrigens: Die Pflicht von Kommunen, die Kompensationsmaßnahmen umzusetzen, verjährt nicht.

Hier sollte laut Bebauungsplan 9, Gemeinde Wulften am Harz eine Streuobstwiese stehen