Die interaktive Karte

Die Karte zeigt den Umsetzungsstand von kommunalen Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Göttingen (Stadt Göttingen nicht enthalten).

Sie können über die + und – Symbole in die Karte hinein- und wieder herauszoomen.

Über das Maßband-Symbol können Sie Strecken ausmessen.

Über das Fernglas-Symbol können Sie nach Ausgleichsflächen in bestimmten Kommunen suchen.

Den Kartenhintergrund bilden Luftbilder, dabei handelt es sich um Orthofotos des LGLN.

Die mit Kompensationsmaßnahmen beplanten Flächen im Landkreis sind rot umrandet. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Ausgleichsflächen darstellen, auf denen – Stand Mai 2026 – die darauf geplanten Maßnahmen noch nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.

Hinweis: die Sichtbarkeit des Karten-Layers Kompensationsmaßnahmen ist maßstabsabhängig. Bei sehr kleinem oder sehr großem Maßstab wird er nicht angezeigt. Das Kontextmenü zu den Flächen erscheint, wenn Sie deren rote Umrandung anklicken.

Kontextmenü

Klicken Sie eine Fläche an, erscheint ein Kontextmenü mit Detailinformationen zu der Fläche. Es werden folgende Informationen angezeigt:

  • BPlan: die Nummer des Bebauungsplans, auf dessen Grundlage die Fläche als Ausgleichsfläche festgesetzt wurde
  • Jahr: das Jahr, aus dem der Bebauungsplan stammt
  • Umsetzungsstand: teilweise oder gar nicht
  • Maßnahmen: die auf der Fläche geplante Ausgleichsmaßnahme wird kurz beschrieben
  • Notiz: hier finden Sie eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung entsprechend den textlichen Festsetzungen des B-Plans
  • Typ: Information zur Lage der Ausgleichsfläche. Es wird unterschieden zwischen Flächen außerhalb der Eingriffsgrundstücke, die aber noch innerhalb der Bebauungsplangrenze liegen, und externen Kompensationsflächen, die in größerer räumlicher Entfernung liegen können, z.B. auch in einer anderen Gemeinde. Für beide Flächentypen ist für Durchführung und Kontrolle über die Durchführung die Kommune zuständig und für beide gilt, dass die Kosten der Durchführung auf den Vorhabenträger/die Bauherren umgelegt werden sollen. Für die Maßnahmen außerhalb der Eingriffsgrundstücke werden oft städtebauliche Verträge geschlossen, die die Durchführung auf den Vorhabenträger übertragen, gerade wenn sich die beplanten Grundstücke in seinem Eigentum befinden. Externe Kompensationsflächen gehören in der Regel den Kommunen und die Maßnahmen auf ihnen werden von der Kommune in direkter Verantwortung ausgeführt. Ökopoolflächen liegen ebenfalls außerhalb der Bebauungsplangrenze. Sie sind in der Regel nicht einem bestimmten Bebauungsplan zugeordnet. Die Maßnahme, die hier zu der ökologischen Aufwertung der Fläche geführt hat, wird dem sogenannten „Ökokonto“ der Kommune gutgeschrieben. Entsteht dann für einen konkreten Bebauungsplan die Notwendigkeit, den Eingriff auszugleichen, kann dies durch „Abbuchung“ vom „Ökokonto“ geschehen.

Bitte beachten Sie, dass Ausgleichsflächen, die kein ganzes Flurstück, sondern nur Teile davon umfassen, teilweise nicht maßstabsgetreu in der Karte dargestellt werden. In den Tabellen, die die Ausgleichsmaßnahmen für die einzelnen Kommunen zusammenfassen, erhalten Sie Angaben zu den einzelnen Flächengrößen, die auf Messungen im Geoportal beruhen.

👉 Karte in einem neuen Fenster öffnen