Warum ist das Thema so wichtig?
Werden tatsächlich naturnahe Lebensräume geschaffen, dient dies dem Naturschutz, dem Artenschutz und nicht zuletzt dem Klimaschutz.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine kommunale Hoheitsaufgabe. In ihr liegt durch die Kompensationspflicht die Verantwortung, negative Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild auszugleichen. Die Maßnahmenplanung dazu wird mit dem Bebauungsplan vom Gemeinderat rechtsverbindlich verabschiedet und verjährt nicht.
Kompensationsmaßnahmen haben einen sehr kleinen Anteil an den Erschließungskosten für ein Baugebiet. Über § 135a(3) des Baugesetzbuches nutzen die Kommunen dabei die Möglichkeit, sich die Kosten für Kompensationsmaßnahmen von Vorhabenträgern oder privaten Grundstückseigentümern erstatten zu lassen. Durch die Veranlagung der Bauherren ergibt sich eine weitere Verbindlichkeit zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen.
Die Art der Maßnahmen kann die Gemeinde beeinflussen: sie kann mit dem von ihr beauftragten Planungsbüro die Flächen und die dort entstehenden Biotope festlegen. Darin liegt ein riesiges Potential für Natur- und Klimaschutz. Durch Kompensationsmaßnahmen können klassische naturschutzfachliche Zielsetzungen wie Schutz von Biodiversität und Herstellen von Trittsteinbiotopen verfolgt werden, aber eben auch Zielsetzungen aus Klimawandelanpassung und Klimaschutz wie natürlicher Hochwasserschutz und Kohlenstoffspeicherung.
Da Kommunen durch andere Pflichtaufgaben bereits aus- und überlastet sind, können die Kompensationsmaßnahmen enorme Synergien aus dem Bereich Bauleitplanung bringen.
Daher ist es nicht egal, dass im Landkreis Göttingen ein Umsetzungsdefizit in der Größe von ca. 159 ha besteht – das entspricht in etwa 222 Fußballfeldern und damit der doppelten Fläche des Seeburger Sees.
